01.02.2018
Abgelegene Siedlungen nicht von digitaler Zukunft abhängen – FREIE WÄHLER fordern Höfebonus auch nach 2018

MdL Dr. Leopold Herz: Schnelles Internet auch fürs Allgäu

Schnelles Internet auch in die dünn besiedelten Regionen Bayerns bringen – das soll mit dem sogenannten Höfebonus geschehen. Dabei handelt es sich um ein zusätzliches Förderprogramm des Freistaats Bayern mit einem Volumen von 400 Millionen Euro zum Anschluss abgelegener Höfe und Siedlungen an das Glasfasernetz. „Allerdings gilt diese zusätzliche Förderung nur noch bis Ende 2018. Dann tritt die Breitbandrichtlinie außer Kraft, in der auch der Höfebonus verankert ist und wird durch das Förderprogramm „Bayern Digital II“ ersetzt“, warnt der Freie Wähler Landtagsabgeordnete Dr. Leopold Herz.

"Erst seit Mitte letzten Jahres profitieren Kommunen mit vielen Streusiedlungen und Hoflagen von diesem Programm. Das stellt gerade für diese Förderung ein Problem dar, denn die Kapazitäten bei Planungsbüros und Baufirmen sind für einen solch kleinen Zeitraum begrenzt. Und im neuen Förderprogramm ‚Bayern Digital II‘ ist der Höfebonus gar nicht enthalten“, so MdL Dr. Herz.

Für die Kommunen im Landkreis Oberallgäu ist dies ein großes Problem! Bei vielen kleinen Ortsteilen und Einzelgehöften durch die frühere Vereinödung ist deshalb dringender Handlungsbedarf geboten.

Deshalb fordert MdL Dr. Herz und seine Landtagskollegen den Höfebonus auch über 2018 hinaus weiter zu gewähren. „Entweder muss die Breitbandrichtlinie fortgeschrieben werden oder die Staatsregierung legt zeitnah ein neues Förderprogramm vor, welches den Höfebonus wieder enthält“, erklärt MdL Dr. Herz. Zwar habe die Staatsregierung im Rahmen von „Bayern Digital II” eine Fortsetzung der Breitbandinfrastrukturförderung angekündigt, allerdings noch keine konkrete Förderrichtlinie vorgelegt. „Unsere Kommunen brauchen Planungssicherheit. Deshalb muss die bestehende Breitbandrichtlinie zeitnah verlängert oder eine neue Förderrichtlinie erlassen werden. Andernfalls werden abgelegene Höfe und Siedlungen von der digitalen Zukunft abgehängt. Angesichts des Verfassungsziels zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern verbietet sich das“, fordert MdL Dr. Herz.